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Privates Gartengrundstück - Keine 10-Jahres-Frist
Privates Gartengrundstück - Keine 10-Jahres-Frist (Stand: 04.11.2011)
Der Bundesfinanzhof hat am 25.05.2011 entschieden, dass beim Verkauf eines unbebauten Gartengrundstücks, innerhalb von 10 Jahren, das an das selbst genutzte Wohngrundstück angrenzt, die Privilegierung für selbst genutztes Wohneigentum nicht greift. Ein Veräußerungsgewinn ist zu versteuern.
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