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Zugaben als abzugsfähige Betriebsausgaben
Zugaben als abzugsfähige Betriebsausgaben (Stand: 02.08.2011)
Zugaben sind keine Geschenke. Eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit solcher Aufwendungen, wie dies bei Geschenken der Fall ist, kommt nicht in Betracht. Folgender Fall dazu:
Eine Gesellschaft vertrieb Anteile an einem Immobilienfonds, die u. a. auch in Gebäudekomplexe mit Theatern investierte. Die Gesellschaft lud die Anleger dieser Fonds zu verschiedenen Veranstaltungen in diese Theater ein. Das Finanzamt ging hier von Geschenken aus, die Wertgrenzen für Geschenke wurden überschritten. Die Aufwendungen für die Theaterveranstaltung sind jedoch keine Geschenke, da zwischen den Veranstaltungen und der Beteiligung an den Fonds ein unmittelbarer Zusammenhang besteht.
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