Steuerzinsen - Zinssatz von 6% verfassungsgemäß?

(Stand: 03.03.2014) Auf Steuernachzahlungen wie auf Steuerstattungen, die später als 15 Monate nach dem Steuerjahr fällig werden, berechnet das Finanzamt für jeden vollen Monat 0,5 % des fälligen Steuerbetrages, also 6 % pro Jahr. Der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegt aktuell am 1.1.2014 bei minus 0,63 %. Das Finanzamt schöpft daher Zinsen ab, die man bei einer üblichen Anlageform heute nicht erreichen kann. Das Finanzgericht Hamburg hat den gesetzlichen Zinssatz von 6 % für die Jahre 2004 bis 2011 als noch verfassungsgemäß beurteilt. Der Gesetzgeber habe im Interesse der Praktikabilität und der Verwaltungsvereinfachung den auszugleichenden Zinsvorteil und -nachteil typisierend auf 0,5 % pro Monat festgesetzt, und dies stelle keinen Verstoß gegen das Übermaßverbot dar (FG Hamburg vom 23.05.2013). Falls Sie Zinsen von 6 % p.a. auf Steuernachforderungen zahlen müssen, empfehlen wir Ihnen, Einspruch gegen die Zinsfestsetzung einzulegen, mit Hinweis auf das Revisionsverfahren beim BFH IX R 31/13, und  das Ruhenlassen des Einspruches bis zur Entscheidung über das Verfahren zu beantragen.

Zurück