Übungsleiter - Ausgaben höher als steuerfreie Einnahmen

(Stand: 04.11.2013) Nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler sind steuerbegünstigt: Die Einnahmen bleiben ab 2013 bis zu 2 400 EUR im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. In den Jahren 2007 bis 2012 betrug der Freibetrag 2 100 EUR. Ob Verluste aus diesen nebenberuflichen Tätigkeiten steuermindernd mit anderen Einkünften verrechnet werden können, hat nunmehr die Finanzverwaltung erörtert. Verluste sollen, sofern sie die erhaltenen steuerfreien Einnahmen übersteigen, abziehbar sein, (OFD Frankfurt vom 1.8.2013).

Zurück