Umsatzsteuer - Gelangensbestätigung
(Stand: 01.08.2013) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bietet der Praxis mit einem aktuellen Entwurf eines Schreibens zu den im März dieses Jahres geänderten §§ 17a, 74a UStDV weitere Erleichterungen an. Der Bundesrat hat am 22.03.2013 die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) verabschiedet. Hiermit werden die Belegnachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen gegenüber den seit dem 01.01.2012 geltenden Bestimmungen, die im Verwaltungswege ausgesetzt worden waren, neu geregelt. Nach der neu gefassten UStDV gilt die Gelangensbestätigung „insbesondere“ als geeigneter Belegnachweis. Der Nachweis durch andere Belege wie Frachtbrief oder Konossement ist ebenfalls wieder möglich. Die Gelangensbestätigung wird dadurch wieder eine Art des Nachweises, jedoch nicht die alleinige Nachweismöglichkeit. Die neuen Regelungen treten zum 01.10.2013 in Kraft. Der aktuelle Entwurf des BMF enthält folgende Erleichterungen:
- die Klarstellung, dass der Unternehmer den Belegnachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht zwingend mit den in der UStDV i.d.F. ab 01.10.2013 aufgezählten Nachweismöglichkeiten führen muss;
- die Einführung der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit für einen überwiegenden Teil der normierten Alternativnachweise;
- die Ergänzungen um praxisnahe Beispiele;
- die Klarstellung, dass die quartalsweise Abgabe der Sammelbestätigung auch dann zulässig ist, wenn eine Pflicht zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen besteht.