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Freiberufler – neues Urteil
Freiberufler – neues Urteil (Stand: 12.05.2011)
Mit neuem Urteil hat der Bundesfinanzhof die Vervielfältigungstheorie aufgegeben. Hier ist eine enorme Entscheidung getroffen worden, für die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit, wie z. B. die darunter fallenden Insolvenzverwalter, Vermögensverwalter und Pfleger. Bei diesen Berufsgruppen ist nunmehr der Einsatz fachlich qualifizierter Mitarbeiter unter den gleichen Voraussetzungen unschädlich, wie schon immer bei den z. B. Ärzten, Rechtsanwälten, Ingenieuren und Steuerberatern.
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