Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge

(Stand: 12.12.2012) Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind spätestens nach Ablauf von drei Jahren auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Falls die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers zuletzt im Jahre 2009 für die Jahre 2010 – 2012 festgelegt worden sind, muss noch vor dem 01.01.2013 eine Neuberechnung erfolgen. Dabei muss geprüft werden, ob die Gesamtbezüge im Einzelfall angemessen sind, und eine Tantieme gegebenenfalls angepasst werden sollte.

Zurück