Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge
(Stand: 12.12.2012) Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind spätestens nach Ablauf von drei Jahren auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Falls die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers zuletzt im Jahre 2009 für die Jahre 2010 – 2012 festgelegt worden sind, muss noch vor dem 01.01.2013 eine Neuberechnung erfolgen. Dabei muss geprüft werden, ob die Gesamtbezüge im Einzelfall angemessen sind, und eine Tantieme gegebenenfalls angepasst werden sollte.