Steuervereinfachungsgesetz 2011
Steuervereinfachungsgesetz 2011 (Stand: 11.02.2011)
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP hat sich in seiner Sitzung am 9. Dezember 2010 auf ein Paket aus rund 40 Vereinfachungsmaßnahmen verständigt. Eine Beschlussfassung ist für Februar 2011 vorgesehen. Folgende Regelungsbereiche des Steuervereinfachungsgesetzes sind vorgesehen:- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro,
- Verzicht auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern bei Kinderbetreuungskosten,
- Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich,
- Vereinfachung bei der Berechnung der Entfernungspauschale,
- Reduzierung der Veranlagungsarten für Eheleute,
- Befreiung von der Pflichtveranlagung bei Arbeitnehmern bei zu hoher Mindestvorsorgepauschale,
- Wegfall der Einbeziehung der Kapitaleinkünfte in die Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens,
- Gleichstellung von Stipendien aus unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Mitteln,
- Erfassung von Erstattungsüberhängen von Sonderausgaben im Jahr des Zuflusses,
- Vereinheitlichung der Grenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung und Verzicht auf das Erfordernis einer Totalüberschussprognose in diesen Fällen,
- Vereinfachung der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte aus Forstwirtschaft,
- Einführung einer Bagatellgrenze bei der Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft,
- Einführung einer Betriebsfortführungsfiktion in Fällen der Betriebsverpachtung- u. Unterbrechung,
- Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung,
- Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Veräußerungsanzeigen nach GrEStG
- Erleichterung der elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung,
- Elektronische Abgabe der Erklärung zur Zerlegung der Körperschaftsteuer,
- Einführung eines Feststellungsverfahrens für betriebliches Vermögen bei der Erbschaftsteuer,
- Möglichkeit zur gemeinsamen Abgabe von Einkommensteuererklärungen für zwei Jahre,
- Erleichterte Nachweisanforderungen für Spenden in Katastrophenfällen,
- Meldung von Auslandssachverhalten nur noch einmal jährlich,
- Anpassg. der 3-monatigen Abgabefrist für Land-u.Forstw. an Regelabgabefrist von 5 Monaten,
- Verdopplung der Bagatellgrenzen von Vermögensverwahrern und -verwaltern,
- Kein Kapitalertragsteuerabzug bei Gewinnausschüttungen von Genossenschaften,
- Bereinigung des Kataloges der steuerfreien Einnahmen des § 3 EStG.