Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer verfassungswidrig?

(Stand: 07.09.2012) In seiner Entscheidung vom 29.02.2012 kam das Finanzgericht Hamburg zu dem Entschluss, dass die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer bei der Gewinnermittlung nicht verfassungsgemäß ist. Die zugelassene Revision ist vor dem Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen I R 21/12 anhängig. Ebenso hält das Finanzgericht Hamburg die ab dem Jahr 2008 vorzunehmende gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht wurde zur Klärung der Fragen angerufen.

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