Einspruch bei Erstattungszinsen

(Stand: 13.01.2012) Bereits mehrere erstinstanzliche Finanzgerichte haben ernstliche Zweifel an der rückwirkend angeordneten Besteuerung der Erstattungszinsen durch das Jahressteuergesetz 2010 geäußert. So beispielsweise der 2. Senat des Finanzgerichts Münster und auch der 1. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf. Der 2. Senat des Finanzgerichts Schleswig-Holstein sowie der 5. Senat des Finanzgerichts Münster haben jedoch eine für den Steuerpflichtigen negative Auffassung vertreten. Hiergegen ist die Revision unter dem Aktenzeichen VIII R 1/11 beim obersten deutschen Finanzgericht anhängig. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. hat eine Empfehlung herausgegeben, wonach gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen mit Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vorzugehen ist und auf das anhängige Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof verwiesen werden soll.

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