E-Bilanz verschoben

E-Bilanz verschoben (Stand: 18.01.2011)

Ursprünglich sollten Unternehmen bereits ab 2011 verpflichtet werden, für nach dem 31.12.2010 beginnende Wirtschaftsjahre die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit den Steuererklärungen in elektronischer Form an die Finanzämter zu übermitteln. Da die technischen und organisatorischen Voraussetzungen noch nicht vollständig vorhanden sind, will das Bundesfinanzministerium die Pflicht zur Abgabe der E-Bilanz sowie der E-Gewinn- und Verlustrechnung um ein Jahr verschieben. Dies geht aus einer Verordnung, die der Bundesrat am 17.12.2010 verabschiedet hatte, hervor. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine reibungslose Übermittlung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen geschaffen werden können.

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